301.01.08 Jägerprüfung
Die Jägerpüfung wird nicht mehr vom Landratsamt durchgeführt.
Zuständig sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. ein zentrales Amt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Öffnungszeiten
Mo.-Do. 8.00 - 16.00 Uhr, Fr. 8.00 - 14.00 Uhr und nach Vereinbarung