334.01 Trinkwasserhygiene / Untersuchungen / Befunde

Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen, auch von Einzelversorgungsanlagen müssen nach der Trinkwasserverordnung ihr Wasser regelmäßig mikrobiologisch und physikalisch-chemisch auf bestimmte Stoffe und Keime untersuchen lassen (z.B. E. coli-Bakterien, coli-forme Keime- und Fäkalstreptokokken, ph-Wert, Nitrat und weitere Parameter). Untersuchungen sind vom Betreiber selbst zu veranlassen.

Die Untersuchungsergebnisse werden dem Gesundheitsamt vorgelegt, das darauf basierend eine Beratung und Information des Betreibers vornimmt. Als oberstes Ziel gilt hier der Verbraucherschutz, also die Vermeidung einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der Wasserabnehmer.

Um auszuschließen, dass menschliche oder tierische Ausscheidungen die Wasserqualität beeinträchtigen, überwacht das Gesundheitsamt die zentralen Wasserversorgungen und die privaten Einzelwasserversorgungen im Landkreis in hygienischer Hinsicht.

Neben der Vorlage der oben erwähnten Untersuchungsbefunde werden dafür die baulichen Anlagen vom Gesundheitsamt in routinemäßigen Abständen überprüft. Bei bauhygienischen Mängeln wird der Betreiber beraten, welche Änderungen vorzunehmen sind. Das Gesundheitsamt arbeitet dabei mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt Cham, Sachbereich Wasserrecht, vor allem bei der Ausweisung zum Wasserschutzgebiet eng zusammen.

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten (vgl. Karte - Zuständigkeiten Hygiene)

Die Beratung ist kostenlos. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, können insbesondere im Wiederholungsfall Sachverständigenkosten anfallen.

Ansprechpartner

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+49 (9971) 845-407 GA
Baumann, Michaela
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Weiß, Alexander
+49 (9971) 845-152 GA

Gesundheitsamt

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93413 Cham
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