301.06.08 Schießen in Wildgehegen
Das Wildgehege als solches muss genehmigt sein. Die Sachkunde muss durch die Jägerprüfung bzw. durch einen Lehrgang für Gehegewildhalter beim Tierzuchtamt Schwandorf nachgewiesen werden. (Landwirtschaftsamt und Tierzuchtamt Schwandorf, Tel.: 09431 / 7210) Der Antragssteller benötigt eine zusätzliche Ausnahme vom Tierschutzgesetz, wenn er Tiere betäuben möchte, ohne selbst Tierarzt zu sein.
- Antrag "Abschuss von Gatterwild"
- Personalausweis
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherung
25,00 € bis 150,00 €
Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
-
Waffenrecht - Schießen von Weidetieren
Antrag auf Erlaubnis zum Schießen von Weidetieren / DSGVO | nicht barrierefrei
-
Waffenrecht - Schießen von entlaufenen Nutztieren
Antrag auf eine Erlaubnis zum Schießen von entlaufenen Nutztieren / DSGVO | barrierearm
-
Waffenrecht - Schießen von Gehegewild
Antrag auf eine Erlaubnis zum Schießen von Gehegewild / DSGVO | barrierearm
-
Waffenrecht - Schießen - Erlaubniserteilung
Online - Antrag auf eine Erlaubnis zum Schießen
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-236
|
+49 (9971) 845-236 | N0-23 | ronald.burger@lra.landkreis-cham.de |
|
Telefon:
+49 (9971) 78-235
|
+49 (9971) 845-235 | N0-24 | sonja.gruber@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.