301.06.03 Schießen mit Schusswaffen, Salutwaffen und Vorderladerwaffen
Um bei traditionellen Anlässen mit Schusswaffen schießen zu dürfen, muss die Tradition als solche nachgewiesen werden. Schießerlaubnisse können auch Vereinigungen für höchstens 5 Jahre erteilt werden. Böllerschützen brauchen für den Umgang mit und den Erwerb von Böllerpulver eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes.
- Antrag auf eine Erlaubnis zum Schießen
- Personalausweis
- Versicherung
25,56 € bis 153,39 €
Waffengesetz, Waffenkostenverordnung
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