505.09.02 Bauanträge / sonstige Bauvorhaben - Technische Begutachtung
- Klärung der Genehmigungspflicht
- Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit und die Übereinstimmung mit örtlichen Bauvorschriften
- Prüfung beantragter Abweichungen
- Prüfung anderer öffentlich-rechtlicher Anforderungen, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entfällt, ersetzt oder eingeschlossen wird
Kontaktinformation:
- Zum östlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Arnschwang, Arrach, Eschlkam, Furth im Wald, Gleißenberg, Grafenwiesen, Hohenwarth, Lam, Lohberg, Neukirchen b.Hl.Blut, Rimbach, Rötz, Schönthal, Tiefenbach, Treffelstein, Waldmünchen, Weiding
Ansprechpartner: Herr Jonas Gerhardinger
- Zum westlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Cham, Falkenstein, Michelsneukirchen, Pemfling, Pösing, Reichenbach, Rettenbach, Roding, Stamsried, Waffenbrunn, Wald, Walderbach, Willmering, Zell
Ansprechpartner: Herr Karl-Heinz Altmann
- Zum südlichen Landkreis Cham gehören die Gemeinden: Bad Kötzting, Blaibach, Chamerau, Miltach, Runding, Schorndorf, Traitsching und Zandt
Ansprechpartner: Herr Alois Pscheidt und Herr Michael Bummer
Bayerische Bauordnung, Baugesetzbuch und sonstige Gesetzung und Vorschriften
Dem Antrag auf Erteilung einer baurechtlichen Gestattung müssen im Regelfall folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Amtlicher Lageplan M 1 : 1 000 mit Angabe der bestehenden und geplanten Gebäude innerhalb eines angemessenen Umgriffs (ca. 25 m), ihrer Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den bestehenden Gebäuden auf dem Baugrundstück.
- Baubeschreibung
- Bauzeichnungen im Maßstab M 1:100 mit allen Unterschriften der angrenzenden Grundstücksnachbarn unter Angabe der Fl.Nrn. und Adressen, bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
- Nachweis der Stellplätze und Garagen
- Angaben für die Baustatistik
- Geländeschnitt bei Hanggrundstücken
- Gutachten eines privaten Sachverständigen für Abwasserwirtschaft, soweit ein Anschluss an einen gemeindlichen Kanal nicht möglich ist.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Vollständige Unterlagen sind eine wesentliche Voraussetzung für eine zügige und schnelle Bearbeitung des Bauantrages.
Für die Baugenehmigung werden zwischen 1 v. T. bis 3,5 v. T. der Baukosten als Baugenehmigungsgebühr und die anfallenden Auslagen erhoben. Für evtl. erforderliche Befreiungen bzw. Ausnahmen ist eine gesonderte Gebühr festzusetzen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-664
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+49 (9971) 845-164 | 263 | michael.bummer@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-371
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+49 (9971) 845-371 | 258 | oskar.muehlbauer@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-576
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+49 (9971) 845-076 | 249 | alois.pscheidt@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Bauwesen (technisch)
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.