233.01.01 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Zentrale Rufnummer
Erreichbarkeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes unter folgender zentraler Nummer: +49 (9971) 78-166.
Mütter und Väter haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Im Falle der Trennung oder Scheidung werden die Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unterstützt.
Weitere Informationen:
- Bayerischen Erziehungsratgeber (baer)
- Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung, Jugendsozialarbeit, Suchtvorbeugung, Jugendhilfeplanung, etc. - Bayerisches Landesjugendamt
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Allgemeiner Sozialdienst
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.