505.04 Denkmalpflege
- Teilnahme an den Sprechtagen für Denkmalpflege
- Technische Beratung beim Umbau oder der Umnutzung denkmalgeschützter Substanz
- Fachtechnische Prüfung der Kostenschätzung bei Förderanträgen
- Fachtechnische Prüfung von Verwendungsnachweisen
Anmeldung zur Ortseinsicht des Landesamtes für Denkmalpflege spätestens eine Woche vor dem Sprechtag
Soweit vorhanden Pläne für die beabsichtigte Veränderung
DSchG (Bayerisches Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler)
Landratsamt Cham - Bauwesen (technisch)
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.