40.01.01 Beitragsberechnung / Herstellungsbeitrag Wasserversorgung
Der Landkreis Cham erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare und gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, wenn ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht. Der Beitrag wird nach der Grundstücks- und Geschossfläche berechnet.
Gegen Beitragsbescheide kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden.
Baupläne im Maßstab 1 : 100, vorzugsweise als PDF-Datei
Lageplan im Maßstab 1 : 1 000, vorzugsweise als PDF-Datei
Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage werden Grund- und Verbrauchsgebühren erhoben. Die aktuellen Gebührensätze finden Sie im Formular „Anlage zur Beitrags- und Gebührensatzung – Angaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)“
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9469) 9405-120
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+49 (9971) 845-189 | KWW | michaela.haberl@lra.landkreis-cham.de |
Kreiswerke - Wasserversorgung
Störfallnummer: +49 (9971) 78-190 | Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr | Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.