621.10 Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Beglaubigung durch die Betreuungsstelle
Bei der Betreuungsstelle sind folgende Beglaubigungen möglich:
Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Gültiger Personalausweis
BGB, BtBG
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-539
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N0-07 | martin.buecherl@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Betreuungsstelle
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.