504.03.01 Denkmalschutz / Zuschussanträge
Für die Durchführung von Maßnahmen an Baudenkmälern kann für den denkmalpflegerischen Mehraufwand ein Zuschuss beantragt werden.
Die vorgelegten Zuschussanträge werden beim Landratsamt Cham eingereicht und nach Prüfung an die entsprechenden Zuschussgeber weitergeleitet. Exemplarisch können folgende Zuschussgeber in Betracht kommen:
- Landkreis Cham
- Bezirk Oberpfalz
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerische Landesstiftung
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Die oben angeführten Zuschussgeber erteilen bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Bewilligungsbescheid für die beantragte Maßgabe.
Die bewilligten Zuschüsse werden mittels Auszahlungsantrag über die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt eingereicht und nach Prüfung der Rechnungsbelege samt Überweisungsquittungen beim Zuschussgeber abgerufen.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Dieser wird nach entsprechender Prüfung an die jeweiligen Zuschussgeber übersandt.
Internet:
- Denkmalschutzrecht
Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung an die Bayerische Landesstiftung - Denkmalschutzrecht
Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung aus dem Entschädigungsfonds - Denkmalschutzrecht
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern - Denkmalschutzrecht
Auszahlungsantrag für das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege - Denkmalschutzrecht
Verwendungsnachweis für Zuwendung aus dem Entschädigungsfonds - Denkmalschutzrecht
Verwendungsnachweis über Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege
Den Zuschussanträgen der jeweiligen Zuschussgeber sind beizufügen:
- Kostenschätzung
- Finanzierungsplan
Richtlinien des Landkreises Cham für die Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsansätze;
Förderrichtlinien des Bezirks Oberpfalz (z. B. Allgemeine Denkmalpflege, Besondere Dächer, Burgen- und Schlösserprogramm);
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst);
Förderrichtlinien der Bayerischen Landesstiftung
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-377
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+49 (9971) 845-377 | 252 | karl-heinz.pfeilschifter@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Gutachterausschuss / Denkmalschutz
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.