521.03 Erholung in Natur und Landschaft
- Betreten der freien Natur:
Betretungsrecht, Sperren, Benutzung von Wegen, Markierungen, sportliche Betätigung, Reiten - Durchführung von Veranstaltungen
Weitere Informationen:
- Bayernportal
Naturgenuss und Erholung; Betreten der freien Natur
Landratsamt Cham - Untere Naturschutzbehörde
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.