212.02.02 Schulanmeldung (Bußgeldverfahren)
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Cham einzulegen.
Geldbuße bis 1.000 €
Gebühr mindestens 25,00 €
Auslagen 3,50 €
Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG; OWiG
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Schulangelegenheiten - nicht angeforderte Schülerbogen
Mitteilung über nicht angeforderte Schülerbogen - Liste / DSGVO | nicht barrierefrei
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Schulangelegenheiten - nicht angeforderte Schülerbogen - Einzelmeldung
Mitteilung über nicht angeforderte Schülerbogen - Einzelmeldung / DSGVO | nicht barrierefrei
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