231.02.06 Tageseinrichtungen / Kindergärten / Förderung
In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten, soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Übernahme der anfallenden Kosten kann beim Jugendamt beantragt werden.
Weitere Informationen:
- Homepage - Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung, Jugendsozialarbeit, Suchtvorbeugung, Jugendhilfeplanung, etc.
Nachweise über Nettoeinkommen der letzten sechs Monate sowie der laufenden Belastungen
Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch -Sozialhilfe- (SGB XII), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I), Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
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Jugendamt - Tageseinrichtung - Tagespflege (Antrag)
Antrag auf Übernahme der Teilnahmebeiträge / Gebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung / Tagespflege / Kindergartenbeiträge | nicht barrierefrei
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Jugendamt - Tageseinrichtung (Bescheinigung)
Bescheinigung über den Besuch einer Tageseinrichtung | barrierearm
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Jugendamt - Tageseinrichtung (Merkblatt)
Merkblatt über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen wg. Übernahme des Teilnahmebeitrages | barrierearm
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Jugendamt - Unterlagen
Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen zur Antragstellung | barrierearm
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-867
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+49 (9971) 845-315 | 138 | theresa.neumann@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.