612.01 Gewährung / Miet- und Lastenzuschuss (Wohngeld)
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (Wohnungsmiete) oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
Auf das Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Miete bzw. Belastung.
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare sind bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder im Landratsamt erhältlich oder können unter Formulare (siehe unten) auch heruntergeladen werden. Wenn Sie eine BayernID besitzen, kann der Wohngeldantrag auch online gestellt werden (siehe unten).
Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar grundsätzlich ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Der Weitergewährungsantrag kann frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Ansprechpartner
A-F: Herr Dietmar Irrgang
G-H: Frau Lena Hölzl
I-K: Frau Claudia Babl
L-M: Frau Hannah Bauer
N-R und T-Z: Frau Ulrike Hastreiter
S: Frau Adrienn Rabl-Török
Wichtiger Hinweis:
Bei den Formularen finden Sie ein separat verlinktes Formblatt mit ergänzenden Datenschutzhinweisen zum Wohngeldantrag aufgrund des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Weitere Informationen:
Bayerischer Erziehungsratgeber
Stichworte: Wohnen/Mieten, Wohnungsamt, Wohngeldstelle
Die Angaben im Antrag sind durch geeignete Unterlagen (z.B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Einkommensteuerbescheid, Mietvertrag, Nachweise über Belastung aus dem Kapitaldienst, Wohnflächenberechnung, Grundsteuerbescheid, Schwerbehindertenausweis) zu belegen.
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
- Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
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Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Wohngeld: externes Dokument (StMB)
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Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss) - Erläuterungen
Wohngeld: externes Dokument (StMB)
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Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Wohngeld: externes Dokument (StMB)
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Wohngeld - Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) - Erläuterungen
Wohngeld: externes Dokument (StMB)
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Wohngeld - Aufnahme von Fremdmitteln
Wohngeld: Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln | nicht barrierefrei
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Wohngeld - Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Wohngeld: Ratschläge und Hinweise
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Wohngeld - Einkommenserklärung zum Wohngeldantrag
Wohngeld | DSGVO | barrierearm
-
Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz
Wohngeld: Ergänzende Hinweise zum Datenschutz nach DSGVO zum Wohngeld | barrierearm
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Wohngeld - Informationen und Formulare zum Vollzug des Wohngeldgesetzes
Wohngeld: externer Link (StMB)
-
Wohngeld - Mietbescheinigung
Wohngeld: Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen) | nicht barrierefrei
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Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Wohngeld: externes Dokument (StMB)
- Wohngeld – Online-Wohngeldantrag Mietzuschuss
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-496
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+49 (9971) 845-496 | 142 | claudia.babl@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-071
|
+49 (9971) 845-060 | 143A | hannah.bauer@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-561
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+49 (9971) 845-061 | 160 | ulrike.hastreiter@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-080
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+49 (9971) 845-024 | 143A | lena.hoelzl@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-258
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+49 (9971) 845-258 | 142 | dietmar.irrgang@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-929
|
+49 (9971) 845-133 | 143 | adrienn.rabl-toeroek@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Wohngeldstelle
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 (9971) 78-561
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+49 (9971) 845-561 | 031 | wohngeld@lra.landkreis-cham.de |