Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
Pflegebedürftige und behinderte Heimbewohner sind in besonderer Weise abhängig vom Heimträger: Er stellt Ihnen die Unterkunft, die Verpflegung, die Pflege und die Betreuung zur Verfügung. Die Bewohner stehen daher unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der Heimaufsicht/FQA.
Rechtliche Grundlagen
- Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG trat am 01.08.2008 in Kraft und hat den Zweck, den umfassenden Schutz der Heimbewohner sicher zu stellen.
- Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualiatätsgesetz - AVPfleWoqG trat am 01.09.2011 in Kraft und regelt u.a. die baulichen und personellen Mindestanforderungen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die Mitwirkung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie die Weiterbildung von verantwortlichen Personen in stationären Einrichtungen.
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-538
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+49 (9971) 845-538 | N0-11 | heimaufsicht@lra.landkreis-cham.de |
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Telefon:
+49 (9971) 78-487
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+49 (9971) 845-487 | N0-11 | heimaufsicht@lra.landkreis-cham.de |