Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Pflegebedürftige und behinderte Heimbewohner sind in besonderer Weise abhängig vom Heimträger: Er stellt Ihnen die Unterkunft, die Verpflegung, die Pflege und die Betreuung zur Verfügung. Die Bewohner stehen daher unter dem besonderen Schutz des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und der Heimaufsicht/FQA.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG trat am 01.08.2008 in Kraft und hat den Zweck, den umfassenden Schutz der Heimbewohner sicher zu stellen.
  • Die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualiatätsgesetz - AVPfleWoqG trat am 01.09.2011 in Kraft und regelt u.a. die baulichen und personellen Mindestanforderungen von Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die Mitwirkung und Teilhabe von Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen sowie die Weiterbildung von verantwortlichen Personen in stationären Einrichtungen.
Betreuerin liest älteren Menschen ein Buch vor

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Heimaufsicht West
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-538 N0-11
Heimaufsicht Ost
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-487 N0-11