Gemeindeschwester im Landkreis Cham

ein Modellprojekt zur gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge

 

  • Wie können ältere Mitbürger, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Einschränkungen, pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen so unterstützt werden, dass sie länger im eigenen Zuhause leben können?
  • Wie kann die Lebensqualität von Betroffenen erhalten oder zurückgewonnen werden?
  • Wie können deren An- und Zugehörige, professionelle Versorger oder Kommunen entlastet werden?  

Auf diese Fragen möchte der Landkreis Cham mit seiner GesundheitsregionPlus durch das Projekt „Gemeindeschwester“ Antworten geben. In den anhand statistischer Daten ausgewählten Modellgemeinden Waldmünchen, Tiefenbach und Treffelstein wird dazu eine sogenannte „Gemeindeschwester“ eingesetzt. Gefördert wird diese Maßnahme durch die Förderrichtlinie „Gute Pflege“ gemäß der bayerischen Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern“ vom 01.05.2024 bis vorerst 31.12.2026 durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

Übergabe des Förderbescheides für das Projekt „Gemeindeschwester“
Übergabe des Förderbescheides für das Projekt „Gemeindeschwester“ durch Frau Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach am 03.05.2024

Was macht die Gemeindeschwester?

  • Ansprechpartner für Sorgen und Probleme
  • Kümmerer, um eine verlässliche Versorgung rund um die individuellen Bedarfe aufzubauen (z.B. Organisation von Essen auf Rädern, Nachbarschaftshilfe, Treffpunkt Ehrenamt, etc.)
  • Lotsenfunktion durch das Gesundheits- und Pflegewesen (wer ist für mich zuständig? Wo finde ich was?)
  • Erkennt medizinische Bedarfe und leitet eine medizinische Versorgung bei professionellen Versorgern ein
  • Begleitet den Krankheitsverlauf
  • Kann professionellen Versorgern zuarbeiten (keine Delegationsleistungen)
  • Vorgelagerte Hilfen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung (z.B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen)

Was kann die Gemeindeschwester nicht?

Die Gemeindeschwester kann keine Leistungen übernehmen, die gemäß fünftem Sozialgesetzbuch, Zulassungsordnung oder der Bundesärzteordnung im ärztlichen Kompetenzbereich liegen oder gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 SGB V an nicht ärztliches Personal delegiert werden können. Es werden keine pflegerischen Leistungen erbracht, die durch Pflegedienste bzw. Pflegefach-/ -hilfskräfte (oder frühere Berufsbezeichnungen) gemäß Pflegeberufegesetz (PflBG) erbracht werden. Es werden keine Leistungen angeboten, die im Zuständigkeitsbereich der Heilmittelerbringer liegen.

Symbol für zwei zu einem Herzen verschmolzene Personen
Gefördert im Rahmen der Richtlinie "Gute Pflege - Daheim in Bayern"

Weitere Informationen zur Umsetzung des Projektes gibt es, sobald die Personalbesetzung abgeschlossen ist

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG