Gleichberechtigung schützt vor Gewalt!

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cham zeigen Haltung gegen sexistische Gewalt und Diskriminierung.

 
Gewalt hat viele Gesichter: Anmachsprüche, Übergriffe, Unterdrückung, psychische und körperliche Gewalt. Geschlechtsspezifische Gewalt ist inzwischen Teil unseres Alltags, aber wir wollen uns nicht daran gewöhnen. Geschlechtsspezifische Gewalt dient der Abwertung und Unterdrückung von Frauen und von queeren Menschen.

Der beste Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt ist der Abbau von Diskriminierung und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter auf allen Ebenen: rechtlich, sozial, ökonomisch und politisch.

Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sind unerlässlich und vor Ort zu gewährleisten. Dazu gehören ausreichend Beratungsstellen, Frauenhausplätze und Therapiemöglichkeiten, sowie Präventionsangebote, z.B. Selbstverteidigungskurse und Kurse zum Empowerment.

Am 1. Februar 2018 ist in Deutschland das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“, die sogenannte Istanbul-Konvention in Kraft getreten, die neben Prävention, Schutz und Strafverfolgung die Sammlung statistischer Daten und die systematische Erforschung geschlechtsspezifischer Gewalt rechtsverbindlich regelt.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat zusammen mit dem Arbeitskreis des Netzwerkes „gegen häusliche Gewalt“ im Landkreis Cham dies zum Anlass genommen, eine Aktionswoche ins Leben zu rufen. Das Ziel ist die Sensibilisierung der Gesellschaft und ein Leben in Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Gewaltfreiheit.

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