233.00.02 Adoptionsvermittlung
- Vermittlung, Beratung und Betreuung von Adoptionen
- Dezentrale Führung der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter Cham, Neumarkt i.d.Opf., Regensburg und Schwandorf
Im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme belehrt das Jugendamt den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung. Der Elternteil wird über Hilfen beraten, die die Erziehung des Kindes in der eigenen Familie ermöglichen könnten. Das Jugendamt hat dem Vormundschaftsgericht im Verfahren mitzuteilen, welche Leistungen erbracht oder angeboten worden sind oder aus welchem Grund davon abgesehen wurde.Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben, so hat das Jugendamt den Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte nach § 1747 Abs. 1 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beraten.
Weitere Infos finden Sie beim Bayerischen Erziehungsratgeber (baer)
Weitere Informationen:
- Jugend und Familie
Kindertagesbetreuung, Jugendsozialarbeit, Suchtvorbeugung, Jugendhilfeplanung, etc. - Bayerischen Landesjugendamt
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), AGSG, Adoptionsgesetz (AdoptG), Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-588
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+49 (9971) 845-088 | L22.0.09 | stefanie.baumeister@lra.landkreis-cham.de |
Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie / Soziale Fachdienste
Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.