Impfbuchkontrollen in den 6. Klassen

Warum werden die Impfbücher kontrolliert?
Ein vollständiger und altersgemäßer Impfschutz für Kinder und Jugendliche ist wichtig, um sie vor schweren Erkrankungen wie Masern, Tetanus oder Diphtherie zu schützen. Aufgrund der zahlreichen Herausforderungen im Alltag und der sich ständig ändernden Impfempfehlungen ist es jedoch für Jugendliche und ihre Eltern oft schwer, Impflücken zu erkennen. Die bayerischen Gesundheitsämter bieten daher im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums den Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen jährlich einen Check ihres Impfausweises an, um sie und ihre Eltern auf eventuell bestehende Impflücken hinzuweisen.

Seit dem 1. Januar 2013 sind Eltern gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet, vorhandene Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes vorzulegen. Damit sollen möglichst alle angesprochenen Schülerinnen und Schüler die Chance auf eine Überprüfung ihres Impfschutzes erhalten.

Wie wird die Impfbuchkontrolle durchgeführt?
In Zusammenarbeit mit den Schulen wird im Landkreis Cham die Möglichkeit einer datenschutzgerechten digitalen Übermittlung der Impfbücher angeboten. Nach der Überprüfung durch das Gesundheitsamt erhält jedes Kind eine Empfehlung, in der individuell versäumte sowie fällige Impfungen vermerkt sind.

Die Eltern erhalten dazu über die Schulen zu gegebener Zeit ein ausführliches Elternanschreiben. Die erhobenen Daten bei der Impfbuchkontrolle werden anonymisiert ausgewertet, um einen Überblick über die Impfsituation der Kinder in dieser Altersgruppe zu erhalten. Das Vorgehen der Impfbuchdurchsicht und der statistischen Erfassung ist mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern abgestimmt.

Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).

Impfungen an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden aktuell nicht angeboten.

Datenschutz
Im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen werden keine personenbezogenen Daten vom Gesundheitsamt gespeichert. Die elektronisch übermittelten Daten werden nach der Auswertung gelöscht. Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreis-Ebene werden anonyme Statistiken mit Ergebnissen der Impfbuchkontrollen geführt und diese am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf bayerischer Ebene zusammengeführt. Die jährlichen, anonym erfassten Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter den unten aufgeführten Kontaktdaten selbstverständlich gerne zur Verfügung!

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