331.01.05 Untersuchung / Schulsportbefreiung
Bei der Notwendigkeit einer längeren Befreiung vom Schulsport wird in der Regel durch die Schule ein schulärztliches Zeugnis angefordert. Dies nimmt Stellung zu bestimmten Einschränkungen bzw. möglichen und zumutbaren Sportarten. Auch die Dauer der Befreiung oder Einschränkung wird dabei festgelegt. Die Untersuchung beinhaltet eine kurze körperliche Untersuchung, sowie eine Besprechung der speziellen Problematik in Zusammenhang mit dem Schulsport.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.
Fachärztliche Befunde oder ausführliches Attest mit Diagnosen-Angaben des behandelnden Facharztes.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.
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Telefon:
+49 (9971) 78-474
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Dr.
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+49 (9971) 845-455 | GA | karola.spiegler-denk@lra.landkreis-cham.de |
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