331.01.06 Untersuchungen / Beihilfefähigkeit Kur- / Sanatoriumsaufenthalt
Beamte und andere beihilfeberechtigte Personen müssen vor Antritt von Kuren, Sanatoriumsaufenthalten oder bestimmten speziellen Anwendungen und Behandlungen ein amtsärztliches Zeugnis beibringen. Dies beinhaltet Behandlungen in Rehabilitationseinrichtungen nach § 29 sowie Beihilfe bei Kuren nach § 30 Bayer. Beihilfeverordnung.
Diese Notwendigkeit wird unter Zugrundelegung von vorhandenen ärztlichen Befundberichten und Attesten, sowie einer kurzen Untersuchung festgestellt. Bei Lehrern ist im Einzelfall zusätzlich die Frage zu beantworten, ob ein Kuraufenthalt auch außerhalb der Ferienzeit notwendig ist.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist notwendig.
Ärztliche Befundberichte, der Kurort und wenn möglich die Kureinrichtung sollten bekannt sein.
Für die Bescheinigung entstehen in der Regel Kosten von 45,00 €.
Diese sind bei der Beihilfe erstattungsfähig.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.
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Telefon:
+49 (9971) 78-474
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GA | benedikt.knon@lra.landkreis-cham.de | |
|
Telefon:
+49 (9971) 78-692
|
GA | maximilian.schmid@lra.landkreis-cham.de | |
Dr.
|
Telefon:
+49 (9971) 78-455
|
+49 (9971) 845-455 | GA | karola.spiegler-denk@lra.landkreis-cham.de |
Gesundheitsamt
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9971) 78-450
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+ 49 (9971) 78-466 | GA | gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de |