333.01 Impfbücher / Impfberatung / Statistische Erfassung / Schulen

Seit dem 1.1.2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet. Die bayerischen Gesundheitsämter bieten daher im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums den Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen einen anonymisierten Check ihres Impfausweises an. Jedes Kind erhält im Anschluss eine schriftliche Rückmeldung mit individuellen Empfehlungen zu Impfungen, die nachgeholt werden sollten bzw. bald anstehen.

Impfbuch

Ansprechpartner

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Flieger, Monika
+49 (9971) 845-467 GA
Heigl, Sabine
GA
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Richer, Martina
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Gesundheitsamt

AdresseGesundheitsamt
Altenstadter Str. 7
93413   Cham
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Fax: +49 (9971) 78-466
Öffnungszeiten

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