336.01.04 Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel
Seit dem 01.01.2004 dürfen Inhaber einer öffentlichen Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen versenden.
Die hierfür erforderliche behördliche Erlaubnis ist beim Landratsamt Cham zu beantragen. Das Antragsformular enthält auch die notwendigen schriftlichen Erklärungen. Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung, da der ehrenamtliche Pharmazierat bei der Regierung der Oberpfalz anzuhören ist.
50 €, hinzu kommen die Auslagen des Pharmazierates
Gesetz über das Apothekenwesen -ApG-
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung -ApBetrO-)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Dr.
|
Telefon:
+49 (9971) 78-471
|
+49 (9971) 845-471 | GA | andreas.sollacher@lra.landkreis-cham.de |
Gesundheitsamt
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!
Kontakt
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
Telefon:
+49 (9971) 78-450
|
+ 49 (9971) 78-466 | GA | gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de |