Verhinderungspflege: mit Änderungen 2024 bzw. 2025
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Dies nennt man Verhinderungspflege.
Die Ersatzpflege kann durch:
- einen ambulanten Pflegedienst,
- Einzelpflegekräfte,
- ehrenamtlich Pflegende,
- nahe Angehörige erfolgen.
Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet.
Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige bzw. den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer bzw. seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.
Wie hoch sind die Leistungen bei der Verhinderungspflege?
Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.685 Euro je Kalenderjahr.
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson (z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.685 Euro aufgestockt werden. Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.685 Euro nicht übersteigen.
Gemeinsamer Jahresbeitrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Ab dem 01.07.2025 gibt es das gemeinsame Jahresbudget. Mit diesem neuen Jahresbudget können Sie ab Pflegegrad 2 nach Bedarf die beiden Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam nutzen. Sie haben dann ein flexibles Budget in Höhe von 3.539 Euro. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme angeglichen, das heißt, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss die häusliche Pflege nicht mehr seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Ja. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.
Ansprechpartner vor Ort:
Bei Fragen zur Verhinderungspflege kontaktieren Sie bitte Ihre Pflegekasse (diese befindet sich bei Ihrer Krankenkasse).
Nähere Informationen finden Sie auch im Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums.
Kontakt
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