Ehrenamtlich tätige Einzelperson

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, der zu Hause lebt, hat Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 131 Euro.

Seit dem 01.01.2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen abrechnen. Die Tätigkeit als ehrenamtlich tätige Einzelperson ist eine freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld der Person mit Pflegebedarf.

Die Leistungen werden von der ehrenamtlich tätigen Einzelperson nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt erbracht.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind beispielsweise: Hilfe im Haushalt, Einkaufen, Begleitung zu Veranstaltungen, zum Arzt, zu Behörden, stundenweise Betreuung zu Hause, etc. Pflegerische Tätigkeiten (z. B. Grundpflege) oder hausmeisterliche Tätigkeiten (z. B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) werden nicht ausgeführt.

Wer darf sich als ehrenamtlich tätige Einzelperson registrieren lassen?

Die ehrenamtlich tätige Einzelperson:

  • muss mindestens 16 Jahre alt sein – bei Minderjährigkeit muss eine Genehmigung der Sorgeberechtigten vorliegen.
  • darf weder verwandt noch verschwägert bis zum 2. Grad mit der Person sein, die sie unterstützt – somit kommen z. B. Bekannte, Freunde oder Verwandte ab dem 3. Verwandtschaftsgrad (z. B. Neffe/Nichte) in Betracht.
  • lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft mit der Person, die sie unterstützt.
  • hat einen ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Unfallversicherung). Subsidiär besteht Versicherungsschutz nach den Vertragsbedingungen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung.
  • muss, wenn sie keine Fachkraft ist, eine kostenfreie Schulung (z. B. Online-live-Schulung, Präsenz-Schulung oder Schulung im Selbststudium) absolvieren.

Wer braucht keine Schulung absolvieren?

Liegt bereits eine zielgruppen- und tätigkeitsgerechte Qualifikation vor, muss keine Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson absolviert werden. Eine Registrierung ist dann sofort möglich. Der Qualifizierungsnachweis ist bei der Registrierung anzufügen und wird im Rahmen dieser geprüft.

Als zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert gelten insbesondere folgende Personen:

  • Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem der Bereiche Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • absolvierte Schulung nach § 45a SGB XI im Umfang von mindestens 30 Unterrichtseinheiten
  • Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI (ehemals §§ 43b, 53c, 87b SGB XI)
  • mindestens einjährige abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft
  • abgeschlossener Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft

Schulungen

Entsprechende Schulungen zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson finden Sie bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Registrierung

Alle Infos zur Registrierung finden Sie unter Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Betreuungsstelle für den Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9971) 845-155 N0-08
Geschäftsstelle der Gesundheitsregion Plus Landkreis Cham
Ansprechpartner
+49 (9941) 401444-29 EG