24-Stunden-Pflege
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?
So lange wie möglich daheim bleiben und im Fall des Falles daheim gepflegt werde, das wünschen sich viele Menschen.
Als Lösungsmöglichkeit stellen sich viele die sog. 24 –Stunden–Pflege vor.
Eine Betreuungskraft, die bei dem Pflegebedürftigen wohnt und sich rund um die Uhr um diesen kümmert.
Der Begriff „24-Stunden-Pflege“ ist eigentlich falsch gewählt. Bei diesem so oft benutzten Begriff handelt es sich um Betreuung und Hilfe im Haushalt und nicht um medizinische Pflege (Maßnahmen der Behandlungspflege müssen von ausgebildeten Pflegefachkräften durchgeführt werden, die medizinische Behandlungspflege (Wechsel von Verbänden, Setzen von Spritzen wird vom Arzt verordnet).
Zudem ist eine Betreuung rund um die Uhr auf Grund der in Deutschland geltenden Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetze nicht möglich!
Ausländische Arbeitnehmer, die bei uns in Deutschland tätig werden, haben einen Anspruch auf Mindestlohn. In der Regel hat ein Arbeitnehmer einen acht bis maximal 10 stündigen Arbeitstag, die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der neuen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen. Weiterhin haben Betreuungskräfte Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Insofern erweist sich der Begriff „24-Stunden-Pflege“ als irreführend.
Viele der oft internationalen Betreuungskräfte arbeiten daher am Rande der Legalität, wenn nicht sogar illegal.
Möglichkeiten der legalen Beschäftigung einer häuslichen Betreuungskraft
Wir möchten Ihnen drei verschiedene Möglichkeiten der legalen Beschäftigung einer häuslichen Betreuungskraft aufzeigen:
1. Arbeitgebermodell: Die Betreuungskraft wird selbst durch einen Arbeitsvertrag angestellt. (Arbeitgeber ist weisungsbefugt- deutsches Arbeitsrecht ist unbedingt zu beachten).
- Es besteht Sozialversicherungspflicht.
- Melden Sie als Arbeitgeber Ihre Betreuungskraft beim Finanzamt an.
- Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen Sie die Betreuungskraft beim Einwohnermeldeamt anmelden
- Anmeldung bei einer Krankenkasse
- Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (spätestens eine Woche nach Arbeitsbeginn)
2. Entsendemodell: Ein ausländisches Unternehmen entsendet eine Betreuungskraft zu einer Familie. Die Betreuungskraft bleibt für mehrere Wochen (meist im Wechsel mit einer weiteren Betreuungskraft) in der Familie. Weisungsbefugt ist das Entsendeunternehmen (auch hier gilt deutsches Arbeitsrecht).
- Überprüfen Sie, ob die Betreuungskraft im Ausland sozialversichert ist (A1-Bescheinigung )
3. Selbstständigkeit: Die Betreuungskraft arbeitet selbstständig. Sie hat entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ein Gewerbe angemeldet. Die durchzuführenden Tätigkeiten werden vertraglich geregelt. Unbedingt zu beachten sind hier die Regelungen bezüglich Scheinselbständigkeit. Wir raten dringend dazu, sich hier eingehend beraten zu lassen. Eine Nachzahlung von fehlenden Sozialversicherungsbeiträgen in Kombination mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist zu erwarten.
Bitte beachten
- Klären Sie im Vorfeld genau, ob Sie sich vorstellen können, dass eine fremde Person auf Dauer mit in Ihrem Haushalt lebt.
- Können Sie ein möbliertes Zimmer und ein Bad zur Verfügung stellen?
- Wie decken Sie die Zeiten außerhalb der Arbeitszeit, zudem bei Urlaub bzw. Krankheit?
Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung
- Es werden keine Kosten übernommen, Allerdings kann das Pflegegeld verwendet werden.
Aufgaben der Betreuungskräfte
- Soziale Betreuung, Hilfe im Haushalt, Grundpflege (Duschen, Anziehen etc)
- Medizinische Pflege gehört nicht zu den Aufgaben!
Kontakt
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+49 (9971) 845-155 | N0-08 | betreuung@lra.landkreis-cham.de |
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