40.03.01 Hausanschluss / Anschluss Grundstück an Wasserversorgung
Der Grundstücksanschluss (Hausanschluss) ist die abzweigende Wasserleitung ab der Hauptleitung bis zum Wasserzählerausgangsventil im Gebäude des Kunden. Zu unterscheiden ist zwischen Herstellen, Abändern, Stilllegen und Installationsarbeiten. Alle Arbeiten am Hausanschluss bis einschließlich Wasserzähler werden von den Kreiswerken ausgeführt. Für die Installation nach dem Wasserzähler im Gebäude ist ein geeigneter, von den Wasserwerken zugelassener, Wasserinstallateur zu beauftragen. Auf Antrag des Kunden wird der Hausanschluss durch die Kreiswerke Cham hergestellt. Der Hausanschluss ist Eigentum der Kreiswerke Cham. Während der Bauphase kann der Kunde einen Bauwasserzähler mieten. Die Bestellung ist formlos, auch telefonisch, möglich. Ist der Hausanschluss auf dem Grundstück verlegt, so muss er auch künftig für die Mitarbeiter der Kreiswerke zugänglich sein. Auf der Hausanschlussleitung dürfen keine Bauwerke errichtet oder Bepflanzungen vorgenommen werden. Änderungen am Hausanschluss und der Zähleinrichtung dürfen nur durch die Kreiswerke ausgeführt werden.
Für eine zügige Bearbeitung sind die notwendigen Unterlagen baldmöglichst vorzulegen. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Baubeginn mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie gerne.
Baupläne im Maßstab 1:100, vorzugsweise als PDF-Datei
Lageplan im Maßstab 1:1000, vorzugsweise als PDF-Datei
Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses
Die Abrechnung des Herstellungsbeitrages erfolgt nach Grundstücks- und Geschossfläche. Der Wasserverbrauch wird über eine Grund- und Verbrauchsgebühr abgerechnet. Ein Bauwasserzähler wird gesondert abgerechnet.
Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung, KAG
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Wasserversorgung - Hausbrunnen
Merkblatt über Hausbrunnen - Eigengewinnungsanlagen / DSGVO | barrierearm
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Wasserversorgung - Installationsarbeiten
Mitteilung über die Fertigstellung der Installationsarbeiten zum Antrag auf Herstellung oder Abänderung eines Grundstücksanschlusses / DSGVO | nicht barrierefrei
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Wasserversorgung - Abänderung eines Grundstücksanschlusses
Antrag auf Abänderung eines Grundstücksanschlusses und auf Erteilung der Zustimmung zur Installation der Verbrauchsleitungen hinter der Zählereinrichtung / DSGVO | nicht barrierefrei
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Wasserversorgung - Herstellung eines Grundstücksanschlusses
Antrag auf Herstellung eines Grundstücksanschlusses und auf Erteilung der Zustimmung zur Installation der Verbrauchsleitungen hinter der Zählereinrichtung / DSGVO | nicht barrierefrei
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Wasserversorgung - Hinweise Grundstücksanschluss
Hinweise zum Antrag auf Herstellung oder Abänderung eines Grundstücksanschlusses / DSGVO | barrierearm
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Telefon:
+49 (9469) 9405-104
|
+49 (9469) 9405-189 | KWW | edgar.hauser@lra.landkreis-cham.de |
Kreiswerke - Wasserversorgung
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr durchgehend geöffnet, Fr 8.00-12.00 ; Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin!