Textilabfälle gehören weiterhin in den Restabfall

10. Januar 2025: Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur getrennten Erfassung von Alttextilien. Diese Regelung basiert auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und zielt darauf ab, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern. Die Kreiswerke Cham informieren umfassend über die neuen Vorschriften und geben nützliche Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Altkleidern.
Alttextiliensammlung am Wertstoffhof

Aus der Getrenntsammlungspflicht abzuleiten, dass verschmutzte und unbrauchbare Textilien, Putzlappen, etc. nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden dürfen, ist eine Fehlinterpretation, die aktuell leider gern verbreitet wird. Stark beschädigte oder verschmutzte Textilien gelten als Restabfall und müssen nach wie vor in der Restmülltonne entsorgt werden.

„Wenn verschmutzte, nasse oder unbrauchbare Textilabfälle in den Altkleidercontainer gelangen, werden diese Abfälle die Qualität der gesamten Sammelmenge stark negativ beeinflussen“, erklärt Sachgebietsleiter Martin Kernbichl. Verschmutzte und sonstige nicht recyclingfähige Textilabfälle verursachen zudem höhere Sortier- und Entsorgungskosten der ohnehin unter Druck stehenden Alttextilbranche.

Wie können Alttextilien richtig entsorgt werden?

Bereits seit Jahren stellen die Kreiswerke Cham die Möglichkeit zur Verfügung, um Alttextilien gesetzeskonform zu entsorgen. Auf allen 39 Wertstoffhöfen im Landkreis Cham stehen Behältnisse bereit, in denen saubere, trockene und noch nutzbare Textilien sowie paarweise gebündelte Schuhe kostenlos und in Säcken verpackt abgegeben werden können.

Darüber hinaus stehen im öffentlichen Raum zahlreiche Sammelcontainer gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter zur Verfügung. Diese bieten eine praktische und wohnortnahe Möglichkeit zur Abgabe.

Was darf in den Altkleidercontainer?

  • Erlaubt: Gut erhaltene, saubere und trockene Kleidung sowie paarweise gebundene Schuhe. Nur solche Textilien können für eine Wiederverwendung oder hochwertige Verwertung genutzt werden.
  • Nicht erlaubt: Stark beschädigte, schmutzige oder verunreinigte Textilien sowie Badteppiche, Sitzauflagen und Polster mit Schaumgummi-Füllung gehören weiterhin in die Restmülltonne.
    Was geschieht mit den gesammelten Textilien?

Die Kreiswerke Cham kooperieren mit erfahrenen Unternehmen, die auf das Sortieren und Verwerten von Alttextilien spezialisiert sind. Die gesammelten Textilien werden geprüft, sortiert und – soweit möglich – wiederverwendet oder zu neuen Produkten verarbeitet.

Fachmännische und praktische Tipps erhalten Sie gerne von unseren Abfallberatern der Kreiswerke Cham.

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