Die Restmülltonne
Eine Restmülltonne ist für alle Grundstücke vorgeschrieben, auf denen regelmäßig Müll anfällt. Das bedeutet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin im Landkreis Cham an das öffentliche Abfallentsorgungssystem angeschlossen sein muss.
Wichtig
An-/Ab- und Ummeldungen von Gefäßen müssen schriftlich und grundsätzlich vom Eigentümer durchgeführt werden. Formblätter dazu finden Sie unter Downloads.
Tipp
Es ist möglich, eine sogenannte "Nachbarschaftstonne" zu beantragen. Voraussetzung ist jedoch eine gemeinsame Grundstücksgrenze oder, dass die Grundstücke direkt gegenüberliegen. Die Antragsteller benutzen dann ein Restmüllbehältnis gemeinsam und teilen sich die anfallende Gebühr.

Wie groß soll bzw. muss die Restmülltonne sein?
Das zu beschaffende Gefäß muss so groß sein, dass der auf dem Grundstück durchschnittlich anfallende Restmüll problemlos darin Platz hat. Bei bewohnten Grundstücken ist ein Mindestvolumen von 5 Litern pro Person und Woche bereitzuhalten. Ein 6-Personenhaushalt kann also z. B. noch ein 60-l-Restmüllbehältnis (grau) anmelden.
Wie hoch ist die Gebühr für die Abfall- und Wertstoffentsorgung im Monat?
(Stand 01/2025)
60-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 12,10€
mit Biotonne 13,80€
240-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 48,60€
mit Biotonne 55,25€
80-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 16,15€
mit Biotonne 18,40€
770-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 156,00€
mit Biotonne 177,30€
120-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 24,25€
mit Biotonne 27,60€
1100-l-Restmüllbehälter
ohne Biotonne 222,90€
mit Biotonne 253,30€
Was tun, wenn einmal besonders viel Müll anfällt?
Selbst wenn man wirklich jeden unnötigen Abfall vermeidet und ansonsten alles, was verwertbar ist, aussortiert, kann es vorkommen, dass z. B. bei Wohnungsrenovierungen oder Familienfesten der anfallende Müll in der vorhandenen Restmülltonne nicht Platz hat. Die Kreiswerke Cham bieten dafür die gebührenpflichtigen grauen Zusatzsäcke an, die mit "Kreiswerke Cham -Müllabfuhr-" beschriftet sind, damit der Müllwerker sie erkennt. Diese Müllsäcke können Sie bei der nächsten Leerung einfach zur Mülltonne dazustellen. Andere Foliensäcke werden nicht mitgenommen. Zusatzsäcke erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, bei den Abfuhrunternehmen und an sonstigen Verkaufsstellen. - Wichtig: Die Säcke müssen zugebunden sein!
Größere Mengen Restmüll können Sie auch über einen Mietcontainer eines zugelassenen Abfuhrunternehmens entsorgen oder direkt zur Müllumladestation bringen.
Wann und von wem werden die Restmülltonnen entleert?
Die Restmüllbehälter werden alle 14 Tage entleert. Sie sind ab 6.00 Uhr bereitzustellen und zwar so, dass sie vom Abfuhrunternehmen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Das für Sie zuständige Abfuhrunternehmen finden Sie unter: Adressen.
Ansprechpartner bei den Kreiswerken
An-/Ab- und Ummeldung von Gefäßen und Fragen zu den fälligen Gebühren
Tel. +49 (9971) 78-346
Anschluss und Benutzung an die bzw. der öffentlichen Abfallentsorgung, Beschwerde-Management
Tel. +49 (9971) 78-347
Abfallwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:15 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
oder Termin nach Vereinbarung