Die Papiertonne

Die Papiertonne ist im Landkreis Cham Pflicht, sofern keine ordnungsgemäße Verwertung des Altpapiers nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet, dass Sie bei der Anmeldung Ihrer Restmülltonne zunächst automatisch eine Papiertonne zugeteilt bekommen, für die keine zusätzliche Gebühr anfällt.

Wichtig: Unabhängig davon, ob auf einem anschlusspflichtigen Grundstück eine Papiertonne/-container benutzt wird, bleibt die Gebühr für die Abfall- und Wertstoffentsorgung unverändert.

Das Grundgefäß ist ein blauer Behälter mit einem Volumen von 240 Litern und der Deckelprägung "LK CHAM". Zusätzliche Papiertonnen sind und die ausschließliche Benutzung von Papiertonnen ist kostenpflichtig.

Die Papiertonne wird alle 6 Wochen geleert.

Blaue Tonnen, Wertstofftonne für Papierabfall

Papiertonnenvolumen, das in der Gebühr für die Abfall- und Wertstoffentsorgung enthalten ist

Jedem  Restmüllbehältnis ist ein bestimmtes Papiertonnen/-containervolumen zugeordnet, das in der Gebühr für die Abfall- und Wertstoffentsorgung enthalten ist.

  • eine blaue Tonne mit 240 Litern Füllraum bei Vorhaltung eines Restmüllbehältervolumens bis 299 Liter
  • für jeweils 300 Liter zusätzliches Restmüllbehältervolumen weitere blaue Wertstoffbehälter mit einem Füllvolumen von 240 Liter
  • bei Überschreitung eines Restmüllbehältervolumens von 960 Litern kann auch ein Wertstoffbehälter mit einem Füllvolumen von 1.100 LItern zur Verfügung gestellt werden

Das in der Gebühr enthalten Behältervolumen für Papier reicht nicht aus

Sie können zusätzliche Gefäße anmelden. Dabei ist das Gefäß kostenpflichtig vom Eigentümer oder Mieter über die Kreiswerke Cham zu beschaffen.

240-l-Papiertonne  47,50 € / Stück   
1.100-l-Papiercontainer 350,00 € / Stück

Für die Entleerung der Behältnisse berechnen wir derzeit für

240-l-Papiertonne  22,20 € / Jahr  
1.100-l-Papiercontainer  102,00 € / Jahr

Was darf in die Papiertonne und was nicht?

Wichtig: Beachten Sie bitte den Aufkleber/Aufdruck auf Ihrer Papiertonne, welche Materialen in die Papiertonne gehören und welche nicht.

In die Papiertonne dürfen

  • Druckerzeugnisse aus Papier, z.B. Zeitungen Zeitschriften, Kataloge, Magazine, Prospekte, Werbeschriften, Illustrierte, Bücher, alte Schulhefte, Schreibblocks usw.
  • Alles lose Papier, z.B. Briefe, Briefumschläge, Postkarten, Wurfsendungen, Einkaufszettel, Kassenbons, Rechnungen, Quittungen, Computerpapier, Vordrucke, Formulare usw.
  • Pappe und Kartonagen, z.B. Wellpappe, Faltschachteln, Pappkartons, Schuh- und Waschmittelkartons, Karton als Lebensmittelverpackung, alte Eierkartons aus Pappe, Karteikarten usw.


In die Papiertonne dürfen nicht

  • Verschmutzte Papiere, z.B. Hygienepapier, Putzpapier, mit Lebensmitteln behaftetes Einwickelpapier (= Restmüll)
  • Kohle- und Selbstdurchschreibepapiere, Wachs- und Ölpapiere (= Restmüll)
  • mit wasserunlöslichen Klebern behaftete Papiere, z.B. Etiketten (= Restmüll)
  • H-Milch-Verpackungen, Frischmilch- und Saftverpackungen (= Wertstoffhof)
  • Versandtaschen mit Plastikwattierung (= Restmüll)

Wann und von wem werden die Papiertonnen entleert?

Die Papiertonnen werden alle 6 Wochen entleert. Sie sind ab 6.00 Uhr bereitzustellen und zwar so, dass sie vom Abfuhrunternehmen ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust entleert werden können. Das für Sie zuständige Abfuhrunternehmen finden Sie unter: Adressen.

Abfallwirtschaft

AdresseAbfallwirtschaft
Mittelweg 15
93413 Cham
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:15 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
oder Termin nach Vereinbarung