Finanzhilfeaktion nach den Unwetterereignissen im Mai / Juni 2024

Das Bayerische Finanzministerium hat nach den Unwetterereignissen der vergangenen Woche eine Finanzhilfeaktion gestartet. Auch im Landkreis Cham haben Ende Mai / Anfang Juni Unwetterereignisse punktuell zu Schäden geführt.

Im Falle von erheblichen Gebäudeschäden bzw. bei einem nachhaltigen Schaden an Hausrat bzw. Einrichtungsgegenständen können betroffene Bürger und Unternehmen ab sofort Anfragen an die zuständige Stelle stellen.

Ausgefüllte Anträge auf Finanzhilfe sind postalisch an:
Landratsamt Cham
Brand- und Katastrophenschutz
Rachelstraße 6
93413 Cham

zu senden.

Falls eine der Hilfen beantragt wird, wird gebeten, neben dem vollständigen Antragsformular auch eine Kopie eines gültigen Ausweises / Reisepasses, sowie dementsprechende Bestätigungen der Versicherung beizulegen.

Anträge können bis zum 31.08.2024 postalisch eingereicht werden.
Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Hochwasser bei Untertraubenbach

Im Einzelnen sind folgende Finanzhilfen möglich:

Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“:

Private Haushalte, die durch ein Elementarereignis einen Schaden an Hausratsgegenständen erlitten haben, können für Ersatzbeschaffungen eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 5.000 € je Haushalt erhalten. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 € je Haushalt. Versicherungsleistungen werden diesbezüglich angerechnet.

Ansprechpartner:  
Landratsamt Cham
Telefon: +49 (9971) 78 990

Formular

Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“:

Für durch Elementarereignisse entstandene Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden kann eine Soforthilfe von bis zu 10.000 € je Wohngebäude gewährt werden. Der Gebäudeschaden durch Öl als solcher muss nachgewiesen werden. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 €.
Zur Vermeidung einer Überkompensation von Schäden dürfen die Soforthilfen zusammen mit anderen mit der Naturkatastrophe zusammenhängenden Hilfen oder Leistungen (insbesondere Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüchen oder Spenden) nicht die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten.

Ansprechpartner:  
Landratsamt Cham
Telefon: +49 (9971) 78 990

Formular

Notstandsbeihilfen:

Aus dem Härtefonds können Privathaushalte, Gewerbebetriebe und selbstständig Tätige sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und Vereine Zuschüsse als Notstandsbeihilfen erhalten. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat bzw. unternehmerisches Vermögen der Betroffenen geschädigt wurde und dass die Geschädigten ohne staatliche finanzielle Unterstützung in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Die Gewährung einer Finanzhilfe setzt die Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten voraus. Maßgeblich sind die wirtschaftlichen Gesamtverhältnisse. Eine Notstandsbeihilfe kann auch zur Beseitigung versicherbarer Schäden geleistet werden.

Ansprechpartner:  
Landratsamt Cham
Telefon: +49 (9971) 78 990

Formular

Schäden in der Landwirtschaft:

Ansprechpartner:  
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Telefon: +49 (9971) 485-0

Schäden bei gewerblichen Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur:

Ansprechpartner:  
Regierung der Oberpfalz
Telefon: +49 (0941) 5680-0

Kontakt

Name Telefon Telefax Zimmer
Hochwasserhilfe
Ansprechpartner/in
KEZ