Wenn Mensch und Hornissen Zusammenleben

29. Juli 2024: Wie arrangiert man sich mit den neuen Mitbewohnern?
Hornissen sind friedfertiger als ihr Ruf

Hornissen sind friedfertiger als ihr Ruf. (Quelle: Lisa Gammer)

Entdeckt man ein Hornissennest am Haus oder im eigenen Garten, so ist im ersten Moment die Angst groß: Große gelbe und brummende Insekten können ja wohl nichts Gutes verheißen. Bei der Entdeckung solcher Nester suchen daher jährlich zahlreiche Bürger Rat und Hilfe beim Landratsamt.

Hornissen sind jedoch friedfertiger als ihr Ruf es vermag und halten zudem Picknick-Störenfrieden wie Wespen in Schach. Des Weiteren zählen sie zu den besonders geschützten Arten. Hornissen wie auch ihr bewohntes Nest dürfen daher nicht getötet bzw. zerstört werden. Das Entfernen eines Nests ist somit nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Risikopatient/Allergiker) und einer Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt möglich. Was also tun, wenn man Hornissen auf dem Grundstück hat?

Grundsätzlich gilt: Vermeiden Sie hektische und panische Bewegungen, schlagen Sie nicht nach den Tieren. Solche Beunruhigungen wie auch ein Rütteln am Nest können von Hornissen als Gefahr gedeutet werden. Versuchen Sie Ruhe zu bewahren. Faltenwespen, wozu die Hornissen zählen, können sich gut an ihre Umgebung, wie z.B. Lärm und Kinder gewöhnen.

Hornissen bauen ihre Nester bevorzugt in Hohlräumen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sie gerne Nischen in Dachböden, Schuppen, Holzverkleidungen oder auch Rollladenkästen als Nestplatz auswählen.
Ab Mai/Juni beginnt der Bau des mehrschichtigen Hornissennest aus unzähligen Waben. Von den Anfängen der Bauphase bekommen wir Menschen meist wenig mit, da zu dieser Zeit der Hornissenstaat lediglich aus einzelnen Individuen besteht. Erst ab August kann man es wahrnehmen: Das große Brummen. Während des Sommers legt die Königin zahlreiche Eier, aus denen sich Arbeiterinnen (unfruchtbare Weibchen) entwickeln, die nun auf Futtersuche für die weiteren (geschlechtsreifen) Nachkommen gehen. Darüber hinaus sind die Arbeiterinnen zuständig für die Verteidigung des Nests, weiterer Materialsuche für Nestreparaturen oder auch die Temperaturregelung innerhalb des Hornissenstaats. 

Die Larven benötigen während ihrer Aufzuchtphase eiweißreiche Nahrung. Die Arbeiterinnen gehen daher gezielt auf Insektenjagd. Fliegen, Heuschrecken, Käfer wie auch Wespen stehen auf ihrer Speisekarte.
Der Höhepunkt der Bau- und Aufzuchtphase ist Mitte/Ende August erreicht. Mit dem Einzug des Herbstes und den ersten Frostnächsten endet die Lebensgemeinschaft des Hornissenstaats. Bis auf die überwinternde Jungkönigin sterben alle Hornissen des Staates ab.

Das Zusammenleben mit Hornissen ist somit stets „auf Zeit“. Ab frostigen Temperaturen im November kann daher von einem leeren Hornissennest ausgegangen werden. Dieses darf entfernt werden, da die Hornissen im Folgejahr das Altnest nicht nochmals verwenden werden.

Für Fragen rund um Hornissen steht die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt gerne unter der E-Mail naturschutz@lra.landkreis-cham.de und der Telefonnummer tel: +49 (9971) 78-392 zur Verfügung.