Veranstaltungsverbot für Geflügelausstellungen und -märkte aufgehoben
Geflügelausstellungen und –märkte können im Landkreis Cham können ab sofort wieder regulär abgehalten werden. Das Landratsamt Cham hat mit Allgemeinverfügung vom 2.5.2024 das für den Landkreis Cham angeordnete Veranstaltungsverbot für Geflügelausstellungen und -märkte aufgehoben. Zudem wurde die Anordnung von erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen sowie das Fütterungsverbot für Wildvögel widerrufen.
Nach der aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist das Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Monaten rückläufig. Aufgrund der geringen Anzahl von nachgewiesenen HPAI-Infektionen bei Wildvögeln wird in Bayern von einem moderatem Risiko für einen Eintrag von HPAI (hochpathogene aviäre Influenza) in Geflügelhaltungen durch Kontakt mit Wildvögel ausgegangen. Auf Grundlage dieser neuesten Risikobewertung des LGL wurden die vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage angepasst.
Für Geflügelausstellungen und -märkte wird nach der aktuellen Einschätzung nur noch von einem geringen Eintragsrisiko ausgegangen. Es wird allerdings ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass die Ausrichtung solcher Veranstaltungen weiterhin entsprechende Biosicherheits- und Tiergesundheitsanforderungen verlangt. Insbesondere sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und es können zusätzliche, an die jeweiligen Tierseuchensituation angepasste Maßnahmen erforderlich sein. Die Veranstalter werden gebeten, Veranstaltungen rechtzeitig vorher beim Landratsamt Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, anzumelden.
Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung des Veranstaltungsverbot wurde im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht.