Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

29. Oktober 2024: Frühzeitiges Handeln erspart Wartezeit
Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

Um diese Führerscheine geht es. Alfons Treu, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Cham, zeigt die Entwicklung vom alten Papierführerschein hin zum neuen EU-Kartenführerschein.

Das Landratsamt weist Besitzer von alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen daraufhin am besten jetzt zu handeln, wenn sie 1971 oder später geboren sind. Bis spätestens 19. Januar 2025 muss das Dokument nämlich in eine neue Führerschein-Scheckkarte umgetauscht werden. Je näher dieses Datum kommt desto wahrscheinlicher werden längere Wartezeiten bei der Führerscheinstellen. Wer das vermeiden möchte, dem wird empfohlen, den Führerscheintausch baldmöglichst zu beantragen. Insbesondere gegen Ende der Frist war zuletzt ein erhöhtes Aufkommen beim Umtausch zu beobachten.    

Nach dem Stichtag verliert der alte „Lappen“ seine Gültigkeit. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro ausgesprochen werden. Auch im Ausland kann das ungültige Dokument zu Schwierigkeiten führen. Für den Führerscheinumtausch ist es am besten, sich bei der Führerscheinstelle online (unter: www.terminland.de/lra.landkreis-cham) einen Termin geben zu lassen.

Der Umtausch erfolgt jeweils an der örtlichen Führerscheinstelle beim Landratsamt in Cham oder auf den Dienststellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen. Nach Beantragung wird der Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei per Post zum Antragsteller nach Hause gesandt. Damit ist lediglich ein Behördengang erforderlich. Dabei sollt man persönlich zum Termin erscheinen und ein aktuelles biometrisches Passbild, den alten Führerschein und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro.