Umtauschpflicht für alte Papier-Führerscheine

28. Juni 2024: Frühzeitiger Behördengang erspart lange Wartezeit
Umtausch Führerschein

Besitzer von alten grauen oder rosafarbenen Papierführerscheinen sollten jetzt handeln, wenn sie 1971 oder später geboren sind. Bis spätestens 19. Januar 2025 muss das Dokument in eine neue Führerschein-Scheckkarte umgetauscht werden. Wer lange Wartezeiten bei der Behörde vermeiden möchte, dem wird empfohlen, den Führerscheintausch baldmöglichst zu beantragen. Insbesondere gegen Ende der Frist war zuletzt ein erhöhtes Aufkommen beim Umtausch zu beobachten.    

Nach dem Stichtag verliert der alte „Lappen“ seine Gültigkeit. Im Falle einer Verkehrskontrolle kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro ausgesprochen werden. Auch im Ausland kann das ungültige Dokument zu Schwierigkeiten führen. Für den Führerscheinumtausch ist es nötig, sich bei der Führerscheinstelle, bevorzugt online (unter: www.terminland.de/lra.landkreis-cham) oder auch telefonisch (tel. +49 (9971) 78-250), einen Termin geben zu lassen.

Der Umtausch erfolgt jeweils an der örtlichen Führerscheinstelle beim Landratsamt in Cham oder auf den Dienststellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen. Nach Beantragung wird der Führerschein unmittelbar von der Bundesdruckerei per Post zum Antragsteller nach Hause gesandt. Damit ist lediglich ein Behördengang erforderlich. Bei der persönlichen Vorsprache zum vereinbarten Termin sind ein biometrisches Lichtbild, der alte Führerschein und ein Lichtbildausweis vorzulegen. Die Gebühr beträgt 30,40 Euro.