Regeln für Anlieferungen an Grüngutsammelstellen der Kreiswerke Cham
Die Kreiswerke Cham bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein großzügiges Angebot ausschließlich zur Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Grünabfällen von privaten Haushalten. In jeder Gemeinde steht dafür ein Sammelplatz für Baum- und Strauchschnitt, sowie ein Container oder eine sogenannte Schütte für die sonstigen Grünabfälle zur Verfügung. Um dieses Sammelsystem, vor allem auch die offenen Sammelstellen aufrecht zu erhalten, sind die strikte Trennung der Materialien und nur die Anlieferung durch private Haushalte außerordentlich wichtig. Nur dadurch kann das aufwändige und für die Bürgerinnen und Bürger auch bequeme Angebot in dieser Form aufrechterhalten werden. Gewerbliche Anlieferungen z.B. von Gartenbaubetrieben, Baufirmen, landwirtschaftlichen Betrieben und Hausmeisterdiensten sind nicht zulässig.
Im Landkreis Cham können die Bürgerinnen und Bürger ihren privaten Baum- und Strauchschnitt ganzjährig und ihre sonstigen Grünabfälle, wie z.B. Rasen- und Blumenschnitt, anfallende Materialien beim Vertikutieren, Laub oder Fallobst aus Gärten usw. ab 11.03. in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei entsorgen. Die Sammelstellen sind dabei nicht zwangsläufig auf dem Wertstoffhof zu finden, sondern werden von einigen Städten, Märkten oder Gemeinden auch an einem gesonderten Standort betrieben. Eine Auflistung der Standorte finden Sie im Internet unter www.kreiswerke-cham.de.
Die Verwertung des gesamten Grüngutes wird im Landkreis Cham flächendeckend angeboten. Jede Gemeinde unterhält eine Sammelstelle. Bei Ihrer Heimatgemeinde erfahren Sie im Bedarfsfall auch den genauen Standort – bitte beachten Sie auch die festgelegten Öffnungszeiten.
Das ist ein Service, der nach Mitteilung der Verwertungsbetriebe, aber auch aus Ortseinsichten der Mitarbeiter der Kreiswerke zunehmend missbraucht wird, insbesondere durch gewerbliche Anlieferungen sowie unerlaubten Ablagerungen von Haus- und Sperrmüll. Um den Service in gewohnt guter Weise aufrechterhalten und kostengünstig betreiben zu können, bitten die Kreiswerke bei der Benutzung der Sammeleinrichtungen die nachfolgenden Punkte unbedingt zu beachten:
Trennung nach Baum-/Strauchschnitt und sonstigen Grünabfällen
Für eine optimale Verwertung der Materialien ist wegen der unterschiedlichen Verwertungswege eine strikte Trennung erforderlich. Baum- und Strauchschnitt ist auf den dafür hergerichteten und ausgewiesenen Lagerplätzen abzuladen. Die sonstigen Grünabfälle, wie Rasenschnitt, Moos aus Vertikutierarbeiten, Laub, Fallobst, Garten- und Balkonblumen (bitte die Erde abklopfen) gehören in die dafür bereitgestellten Sammelcontainer oder sogenannten Schütten.
Nutzung der Sammelstellen
Die Sammelstellen sind ausschließlich für die Anlieferung von privaten Haushalten und von gewerblich genutzten Grundstücken, die an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, zugelassen. Haushaltsübliche Mengen dürfen dabei jedoch nicht überschritten werden.
Um die Kapazitäten der Sammelplätze möglichst gut ausnutzen zu können, sollen die Materialien möglichst platzsparend abgeladen werden. Das Mitführen einer Gabel ist dabei hilfreich. Damit können Baum-/Strauchschnitt und sonstige Grünabfälle auch übereinander abgelagert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben somit selber die Möglichkeit dazu beizutragen, dass Betriebs- und Abfuhrkosten verringert und die Gebühren für die Abfall- und Wertstoffentsorgung möglichst stabil gehalten werden können.
Nicht angeliefert werden darf
- Biomüll wie Speisereste, Knochen, Küchenabfälle, usw. >> Biotonne
- Straßen- und Hofkehricht >> Restmülltonne
- Abfälle aus der Brennholzaufbereitung (Späne, Rinden, …) >> Kompostanlage, Restmülltonne
- Andere Abfälle aus Holz wie Obstkisten, Palisaden, Paletten, Bauhölzer
Gewerbliche Anlieferungen sind nicht zulässig
Die Sammelstellen sind nicht für gewerbliche Anlieferungen zugelassen. Dies gilt insbesondere für:
- Garten-/Landschaftsbau- und ähnliche Betriebe, die für private Haushalte oder gewerbliche Dritte Pflege- oder Sanierungsarbeiten in Gärten, auf Betriebsgrundstücken oder sonstigen Anlagen durchführen.
- Baufirmen, z.B. im Rahmen der Erschließung oder Bebauung von Grundstücken
- Landwirtschaftliche Betriebe, z.B. im Rahmen der Pflege von Hecken und Anpflanzungen außerhalb der Hofstelle, zur Entsorgung von käferbefallenen Resthölzern (z. B. Zweige)
Sie können die im Rahmen ihrer Arbeiten angefallenen Materialien zugelassenen Verwertungsbetrieben (z.B. Kompostanlagen, Hackschnitzelherstellern) zur Verwertung überlassen.
Für weitere Informationen steht die Abfallberatung für Haushalte bei den Kreiswerken in Cham unter Telefon +49 (9971) 78-352 zur Verfügung.