Keine neue Asylunterkunft in der Zenchinger Straße in Arnschwang

03. September 2024: Zeitfenster für Unterbringung aus Sicht der Ausländerbehörde zu knapp
Beste Aussichten Landkreis Cham

Das Landratsamt Cham ist nach eingehender Prüfung durch die Ausländerbehörde zu dem Ergebnis gekommen, die Pläne für eine mögliche Unterbringung von Asylbewerbern in dem leerstehenden Gebäude in der Zenchinger Straße 4 in Arnschwang nicht weiter zu verfolgen. Nach der Einschätzung der Behörde ist das Gebäude aufgrund des Raumangebots und des stark begrenzten Zeitfensters für eine mögliche Nutzung aus belegungstaktischen Gründen nicht zielführend.  Nach einem ersten Besichtigungstermin am 18. Juni wurde zunächst eine Belegung im Rahmen einer Notunterbringung in Betracht gezogen. Nun hat der Gemeinderat von Arnschwang aber eine sehr kurze Befristung eines Mietverhältnisses von weniger als zwei Jahren in Aussicht gestellt.

Es ist Aufgabe des staatlichen Landratsamtes, das Grundrecht auf Asyl umzusetzen und die Menschen unterzubringen und zu versorgen. Dabei legt das Landratsamt großen Wert darauf die Leistungsfähigkeit der jeweiligen gemeindlichen Infrastruktur, aber auch die Eignung der jeweiligen Immobilie zu berücksichtigen. Mit der bestehenden Unterbringung in Waldeck leistet die Gemeinde Arnschwang mit ihrer Bevölkerung bereits einen bedeutsamen solidarischen Beitrag, um größere Gemeinden und Städte bei der Unterbringung von Asylsuchenden dauerhaft zu unterstützen. Damit wird die Gemeinde ihrer Verantwortung als Kommune gerecht, im Rahmen ihrer eigenen Leistungsfähigkeit an einer gerechten Verteilung und Unterbringung von Asylsuchenden im Landkreis Cham mitzuwirken. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration von Asylsuchenden und die Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung beim Thema Migration.