Hochwasser-Soforthilfen für private Haushalte

07. Juni 2024: Landratsamt Cham nimmt Anträge entgegen
Beste Aussichten Landkreis Cham

Zur Unterstützung der Geschädigten, die durch die Unwetterereignisse Ende Mai und Anfang Juni enorme Schäden erlitten haben, stellt das Staatsministerium für Finanzen und für Heimat im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung. Betroffene Privathaushalte können hierfür ab sofort Anträge beim Landratsamt Cham einreichen. Zu finden sind die Formulare auf der Webseite des Landkreises Cham   

Allen Anspruchsberechtigten gewährt der Freistaat Bayern eine Soforthilfe Haushalt/Hausrat in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt. Zudem wird eine Soforthilfe Ölschäden an Gebäude in bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt. Bei Fragen oder Informationsbedarf stehen die Ansprechpartner des Landratsamts telefonisch unter tel: +49 (9971) 78-990 oder per E-Mail an hochwasserhilfe2024@lra.landkreis-cham.de zur Verfügung.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 08:00-12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00-12:00 Uhr.

Betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe und gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur werden gebeten, sich zur Antragstellung an die hierfür zuständige Bezirksregierung der Oberpfalz zu wenden. Für den Bereich der Landwirtschaft erfolgt die Auszahlung der Soforthilfen durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Nähere Informationen zum Soforthilfe-Paket der Staatsregierung finden Sie hier