Gesundheitszeugnis ist jetzt online erhältlich
Das Gesundheitsamt Cham bietet seit dem 1. Januar die Möglichkeit an, dass jeder das sogenannte „Gesundheitszeugnis“, die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, online erwerben kann. Betreffende müssen dann an keinem Termin vor Ort mehr teilnehmen. „Ein Beispiel wie Digitalisierung mehr Flexibilität und Vereinfachungen bietet und eines der mittlerweile über 200 Verwaltungsverfahren, die am Landratsamt Cham digital möglich sind“, betont Landrat Franz Löffler den Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger.
Das Angebot richtet sich an Personen, die in Küchen und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Pflege- und Altersheime tätig sind oder gewerbsmäßig mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wie etwa in der Gastronomie, in Bäckereien oder Metzgereien. Diese Personen benötigen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit eine sogenannte Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Nur das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt dürfen diese Erstbelehrung durchführen. Bisher war dafür ein Präsenztermin erforderlich. Nun kann die Belehrung bequem von zu Hause aus, am Arbeitsplatz oder von jedem anderen beliebigen Ort durchgeführt werden. Benötigt dafür werden lediglich PC, Notebook, Tablet oder ähnliches und eine stabile Internetverbindung.
Die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Cham Helga Bachmeier-Traurig betont: „Die Online-Belehrung ermöglicht es uns, die Infektionsschutzbelehrung flexibler und zugänglicher zu gestalten. Dies ist ein großer Gewinn für alle Beteiligten.“ So bringe die Einführung der Online-Infektionsschutzbelehrung zahlreiche Vorteile mit sich: Zeit- und Ortsunabhängigkeit, schnelle und einfache Abwicklung sowie Mehrsprachigkeit. Das Verfahren kann ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Interessierte müssen bereitgestellte Videos ansehen und anschließend Fragen dazu beantworten. Nach Abschluss der Belehrung können die Bescheinigung und eine Quittung über die Online-Bezahlung sofort heruntergeladen und ausgedruckt werden. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt entfällt. Im Übrigen ist das Angebot für Schüler, die im Rahmen eines Schülerpraktikums eine Belehrung benötigen, gebührenfrei.
Interessierte können sich auf der Website des Landkreises Cham über die Online-Infektionsschutzbelehrung informieren und diese direkt durchführen. Der Link zur Online-Belehrung ist auf der Landkreis-Homepage unter „Formulare“ und im BayernPortal unter „Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz“ zu finden. Dieses Digitalisierungsprojekt wird im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) mit Mitteln der Europäischen Union „NextGenerationEU“ gefördert. Der Landkreis Cham nimmt am Modellprojekt zur Förderung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) teil.
Parallel zum Online-Angebot finden auch weiterhin Präsenz-Veranstaltungen statt, für alle, die nicht online teilnehmen können. Hierfür ist eine vorherige Anmeldung beim Gesundheitsamt notwendig.
Für Fragen steht das Gesundheitsamt Cham unter der Telefonnummer tel: +49 (9971) 78-450 oder per E-Mail an gesundheitsamt@lra.landkreis-cham.de zur Verfügung.