Förderung von Eltern-Kind-Gruppen durch den Landkreis Cham
Freie Träger der Jugendhilfe (z.B. Wohlfahrtsverbände, Kirchen), Gemeinden und die Volkshochschulen erhalten auf Antrag auch für das Jahr 2024 eine finanzielle Förderung durch den Landkreis Cham, wenn unter ihrer Trägerschaft Eltern-Kind-Gruppen bestehen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppe:
- Angebote und Leistungen gem. § 16 SGB VIII (Förderung der Erziehung in der Familie) erbringt,
- eine fachliche Leitung haben (bitte Ausbildungsnachweis beilegen, bei Leitungswechsel für beide Personen),
- ein Jahresprogramm vorweisen können (Programm für November und Dezember 2024 bitte mit beilegen / bei Leitungswechsel Programm beider Personen beilegen),
- eine Mindestzahl von fünf Familien einbinden (Teilnehmerliste beilegen),
- und sich regelmäßig (mindestens 1 mal monatlich) treffen.
Anträge mit den genannten Nachweisen sind bis spätestens 15. November 2024 an das Amt für Jugend und Familie, Rachelstraße 6, 93413 Cham zu richten.
Die Anträge können entweder beim Amt für Jugend und Familie angefordert oder im Internet auf der homepage des Landkreises Cham Formularsuche - J - Jugendamt heruntergeladen werden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne unter tel: +49 (9971) 78-554 oder diana.kreuzer@lra.landkreis-cham.de