Amerikanische Faulbrut im Landkreis Cham nachgewiesen

11. Juli 2024: Sperrbezirk im Bereich der Gemeinde Wald festgelegt
Beste Aussichten Landkreis Cham

Im Landkreis Cham ist in einem Bienenstand in der Gemeinde Wald ein Fall von Amerikanischer Faulbrut festgestellt worden. Der Befund wurde vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Erlangen am 10. Juli bestätigt. Der Erreger der Amerikanischer Faulbrut ist für Menschen völlig ungefährlich. Honig kann bedenkenlos verzehrt werden.

Im betroffenen Bestand werden die gemäß den EU- Vorschriften und der bundesweit gültigen Bienenseuchenverordnung vorgegebenen Bekämpfungsmaßnahmen durchgeführt. Um eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut auf weitere Bienenstände zu verhindern, wurde um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von rund 4,5 km festgelegt. Der Sperrbezirk erstreckt sich damit auf Teile der Gemeinden Falkenstein, Wald und Zell. Das Landratsamt Cham hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die Grenzen des Sperrbezirks sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt vom 11. Juli veröffentlicht.

Für den Sperrbezirk gilt unter anderem eine Untersuchungspflicht für alle Bienenvölker und Bienenstände. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in oder aus dem Sperrbezirk verbracht oder von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Futterhonig für Bienen, sonstige Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben – soweit nicht bereits geschehen - unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe des Standortes und der Anzahl der Bienenvölker dem Landratsamt Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Telefon tel: +49 (9971) 78-224, E-Mail: veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de anzuzeigen. Die Mitarbeitenden des Veterinäramtes stehen unter diesen Kontaktdaten auch für Fragen zur Verfügung.

Zum Amtsblatt Nr. 21 vom 11.07.2024