624.01.02 Beratung BAföG

Die Anträge können bereits 3 Monate vor Schulbeginn gestellt werden, also ab Mitte Juni jeden Jahres. Die benötigten Formulare werden für jede(n) Antragsteller(in) individuell zusammengestellt und liegen beim Amt für Ausbildungsförderung bereit bzw. werden auf Wunsch zugesandt.

Bei Bedarf werden Beratungsgespräche speziell zum Antragsverfahren, zu den grundsätzlichen Förderungsvoraussetzungen sowie zur Einkommens- und Vermögensanrechnung angeboten.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Beratung zur Studentenförderung erbringen können.

Weitere Informationen: Ausbildungsförderung

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Köppen, Barbara
+49 (9971) 845-141 N0-09

Landratsamt Cham - Amt für Ausbildungsförderung

AdresseLandratsamt Cham - Amt für Ausbildungsförderung
Rachelstraße 6
93413 Cham
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Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8.00 - 16.00 Uhr durchgehend geöffnet Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin.